Börsen, die Geschäfte mit Produkten vornehmen, wobei erst nach einer vereinbarten Frist bestimmte Mengen und Qualitäten eines Gutes zu einem vorher festgelegten Preis gekauft bzw. verkauft werden müssen.
Mittels Warenterminbörsen können Landwirte auf ihre Ernte sogenannte Terminkontrakte abschließen und hierdurch die Preise, die sie für ihre Ernte erzielen werden, frühzeitig absichern. Seit April 1998 existiert in Hannover eine Warenterminbörse (WTB) für Kontrakte bei Schweinen, Kartoffeln, Weizen, Braugerste und Raps. Warentermingeschäfte sind in anderen Ländern (USA, Frankreich, Niederlande) schon lange üblich und wurden auch schon vor ihrer Einführung in Deutschland für landwirtschaftliche Produkte getätigt, wenn Ölmühlen beispielsweise eine bestimmte Menge Sojabohnen zu einem bestimmten Termin und Preis orderten.
Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichen Gütern wurden zunächst mit Produkten vorgenommen, die keiner EU-Agrarmarktordnung unterliegen, z.B. Schweinen.
Wie alle Warenterminbörsen liegen für beide Vertragspartner Risiken vor. Unter Umständen könnte der Landwirt seine Produkte zu dem vereinbarten Termin zu einem höheren Preis verkaufen, aber auch umgekehrt ist es möglich, dass der Marktpreis zu diesem Zeitpunkt niedriger liegt. Der Abnehmer – häufiger Verarbeiter als der Handel – geht genauso ein Risiko ein. Gefahren bestehen, wenn durch Spekulationen die Preise „künstlich“ verändert werden.
Ziel des Warentermingeschäfts ist eine sichere Planung durch frühzeitige Absicherung der Preise und Mengen.